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Fachwort
Deutschwiedergegeben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: wiedergegeben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2604 Das zweite Gebet wird vom hi . Johannes wiedergegeben . Es wird im Zusammenhang mit der Auferweckung des Lazarus überliefert [ Vgl . Joh 11,4142 ] . Dem Geschehen geht die Danksagung voraus : Vater , ich danke dir , daß du mich erhört hast . Dies bedeutet , daß der Vater stets Jesu Bitten erhört . Und Jesus fügt gleich hinzu : Ich wußte , daß du mich immer erhörst . Dies drückt aus , daß Jesus seinerseits immerfort bittet . Das Gebet Jesu , das von Danksagung getragen ist , offenbart uns , wie wir bitten sollen : Schon bevor die Gabe geschenkt wird , stimmt Jesus Gott zu , der gibt und der sich selbst in seinen Gaben schenkt . Der Geber ist wertvoller als die gewährte Gabe . Er ist der Schatz , und bei ihm ist das Herz seines Sohnes . Die Gabe selbst wird dazugegeben [ Vgl . Mt 6,21:33 ] . Das hohepriesterliche Gebet Jesu [ Vgl . Joh 17 ] nimmt einen einzigartigen Platz in der Heilsökonomie ein . Es wird am Schluß des ersten Abschnitts betrachtet . Es offenbart das immer gegenwärtige Beten unseres Hohenpriesters und enthält gleichzeitig , was dieser uns für unser Gebet zu unserem Vater lehrt . Dieses Gebet wird im zweiten Abschnitt dargelegt .
Kte 252 Die Kirche verwendet den Begriff Substanz ( zuweilen auch mit Wesen oder Natur wiedergegeben ) , um das göttliche Wesen in seiner Einheit zu bezeichnen ; den Begriff Person oder Hypostase , um den Vater , den Sohn und den Heiligen Geist in ihrer realen Verschiedenheit voneinander zu bezeichnen ; den Begriff Beziehung , um zu sagen , daß ihre Verschiedenheit in ihren gegenseitigen Beziehungen liegt .
BGB 55a. 1 Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen , dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird . Hierbei muss gewährleistet sein , dass 1. die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung eingehalten , insbesondere Vorkehrungen gegen einen Datenverlust getroffen sowie die erforderlichen Kopien der Datenbestände mindestens tagesaktuell gehalten und die originären Datenbestände sowie deren Kopien sicher aufbewahrt werden , 2. die vorzunehmenden Eintragungen alsbald in einen Datenspeicher aufgenommen und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden können , 3. die nach der Anlage zu § 126 Abs . 1 Satz 2 Nr . 3 der Grundbuchordnung gebotenen Maßnahmen getroffen werden . Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Ermächtigung nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen . BGB 55a. 2 Das maschinell geführte Vereinsregister tritt für eine Seite des Registers an die Stelle des bisherigen Registers , sobald die Eintragungen dieser Seite in den für die Vereinsregistereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen und als Vereinsregister freigegeben worden sind . Die entsprechenden Seiten des bisherigen Vereinsregisters sind mit einem Schließungsvermerk zu versehen . BGB 55a. 3 Eine Eintragung wird wirksam , sobald sie in den für die Registereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann . Durch eine Bestätigungsanzeige oder in anderer geeigneter Weise ist zu überprüfen , ob diese Voraussetzungen eingetreten sind . Jede Eintragung soll den Tag angeben , an dem sie wirksam geworden ist .
Kte 446 In der griechischen Übersetzung der Bücher des Alten Testamentes [ LXX ] wird der nicht auszusprechende Name JHWH , unter dem sich Gott offenbart hat [ Vgl . Ex 3,14. ] , mit Kyrios [ Herr ] wiedergegeben . Herr wird somit zur gebräuchlichsten Bezeichnung für die Gottheit des Gottes Israels . In diesem strengen Sinn verwendet das Neue Testament den Titel Herr für den Vater , aber auch zugleich - und das ist das Neue - für Jesus , der so als Gott selbst anerkannt wird [ Vgl . 1 Kor 2,8. ] .