| Fachwort | 
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  | Deutsch | vorhandenen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | vorha|nde|nen  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | vollkommenste   | 
 | vollzähligen   | 
 | vorgelegte   | 
 | vorhandenen   | 
 | vorgelesen   | 
 | vorhandenen   | 
 | vorgelegte   | 
 | vorhersagen   | 
 | vorgemacht   | 
 | vorhandenen   | 
 | vorgelesen   | 
 | vorhandenen   | 
 | vorhalten   | 
 | vorhalten   | 
 | vorhalten   | 
 | vorherrscht   | 
 | vorgelogen   | 
 | vorherrscht   | 
 | vorgelegte   | 
 | vorgelegte   | 
 | vorgelegte   | 
 | vorhandenen   | 
 | vorhandenes   | 
 | vorhandenen   | 
 | vorgemerkt   | 
 | vorgemerkt   | 
 | vorgemerkt   | 
 | vorhersehen   | 
 | vorliegende   | 
 | vorhersehen   | 
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 | 2Kön 7,13 Doch einer von den Leuten schlug vor : Man nehme doch fünf von den noch vorhandenen Pferden . Ihnen mag es ergehen wie den vielen Israeliten , die schon zugrunde gegangen sind . Wir wollen Männer mit den Pferden hinschicken und dann weiter sehen .   | 
 | BGB 45. 3 Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten , so fällt das Vermögen , wenn der Verein nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente , an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen , anderenfalls an den Fiskus des Landes , in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hatte .   | 
 | BGB 573b. 1 Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen , wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will , 1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder 2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten .   | 
 | BGB 596b. 1 Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen , wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist , auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat .   | 
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