kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschGG 95. 1 Für die Gebiete der ordentlichen , der Verwaltungs - , der Finanz - , der und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe Arbeitsden Bundesgerichtshof , das Bundesverwaltungsgericht , den Bundesfinanzhof , das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht .