kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschGG 87f. 1 Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen .