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Satz
BGB 753. 1 Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen , so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf , bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung , und durch Teilung des Erlöses . Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft , so ist der Gegenstand unter den Teilhabern zu versteigern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 753. 1
Ist
die
Teilung
in
Natur
ausgeschlossen
,
so
erfolgt
die
Aufhebung
der
Gemeinschaft
durch
Verkauf
des
gemeinschaftlichen
Gegenstands
nach
den
Vorschriften
über
den
Pfandverkauf
,
bei
Grundstücken
durch
Zwangsversteigerung
,
und
durch
Teilung
des
Erlöses
.
Ist
die
Veräußerung
an
einen
Dritten
unstatthaft
,
so
ist
der
Gegenstand
unter
den
Teilhabern
zu
versteigern
.
Englisch
BGB 753. 1 If division in kind is excluded , then the cancellation of co-ownership occurs by sale of the joint object according to the regulations on sale of a pledge , or in the case of a plot of land by compulsory auction , and by division of the proceeds . If disposal to a third party is inadmissible , then the object must be auctioned off among the part owners .