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DeutschKte 886 Die einzelnen Bischöfe aber sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen ( LG 23 ) . Als solche üben [ sie ] ihr Hirtenamt über den ihnen anvertrauten Anteil des Volkes Gottes . . . aus ( LG 23 ) , wobei sie von den Priestern und den Diakonen unterstützt werden . Als Mitglieder des Bischofskollegiums aber nimmt jeder von ihnen an der Sorge für alle Kirchen teil [ Vgl . CD 3. ] . Die Bischöfe üben diese zunächst dadurch aus , daß sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche gut leiten . Dadurch tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes , der auch der Leib der Kirchen ist ( LG 23 ) . Diese Sorge soll sich insbesondere auf die Armen [ Vgl . Gal 2,10 ] , auf die um des Glaubens willen Verfolgten sowie auf die Glaubensboten erstrecken , die auf der ganzen Erde tätig sind .
UebI I Die hierarchische Verfassung der Kirche