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DeutschKte 626 Weil der Urheber des Lebens , den man getötet hat ( Apg 3,15 ) , der gleiche ist wie der Lebende , der auferstanden ist ( Lk 24,5-6 ) , muß offenbar die göttliche Person des Sohnes Gottes seine Seele und seinen Leib , die durch den Tod voneinander getrennt waren , weiterhin zu eigen gehabt haben : Wenn auch seine heilige Seele sich von dem unbefleckten Leib getrennt hat ward doch auch so die eine Person nicht in zwei Personen geschieden , denn der Leib und die Seele hatten zugleich von Anfang an in der Person des Wortes ihre Existenz , und obwohl im Tode voneinander getrennt , blieben beide in der einen Person des Wortes ( Johannes v . Damaskus , f . o . 3,27 ) .