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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=M=> Kte Im Falle schwerer Erkrankung
=S=> Kte 1514 Die Krankensalbung ist nicht nur das Sakrament derer , die sich in äußerster Lebensgefahr befinden . Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben , wenn der Gläubige beginnt , wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten ( SC 73 ) [ Vgl . CIC , cann . [ link ] 1004 , §1 ; [ link ] 1005 ; [ link ] 1007 ; CCEO , can . 738 ] .
=S=> Kte 1515 Wenn ein Kranker , der die Salbung empfangen hat , wieder gesund wird , kann er , falls er wiederum schwer erkrankt , dieses Sakrament von neuem empfangen . Im Laufe der gleichen Krankheit darf dieses Sakrament wiederholt werden , wenn der Zustand sich verschlimmert . Es ist angebracht , die Krankensalbung zu empfangen , wenn man vor einer schweren Operation steht . Das gleiche gilt für Betagte , deren Kräfte zu versagen beginnen .
=S=> Kte . . . rufe er die Presbyter der Kirche zu sich
=S=> Kte 1516 Nur Priester ( Bischöfe und Presbyter ) sind die Spender der Krankensalbung [ Vgl . K . v . Trient : DS 1697 ; 1719 ; [ link ] CIC , can . 1003 ; CCEO , can , 739 , §1 ] . Die Seelsorger haben die Pflicht , die Gläubigen über die heilsamen Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten . Die Gläubigen sollen die Kranken ermutigen , nach dem Priester zu rufen , um dieses Sakrament zu empfangen . Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten , es in guter innerer Verfassung anzunehmen . Ihre Seelsorger und die ganze Pfarrgemeinde sollen ihnen dabei helfen und sie besonders mit Gebet und brüderlicher Aufmerksamkeit begleiten .