kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
Orginal 0
Inhalt
705
=S=> Kte 1461 Weil Christus den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln anvertraut hat [ Vgl . Joh 20,23 ; 2 Kor 5,18. ] , üben ihre Nachfolger , die Bischöfe , und deren Mitarbeiter , die Priester , diesen Dienst weiter aus . Die Bischöfe und die Priester haben kraft des Sakramentes der Weihe die Vollmacht erhalten , im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes alle Sünden zu vergeben .
=S=> Kte 1462 Die Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott , aber auch mit der Kirche . Der Bischof , das sichtbare Haupt der Teilkirche , gilt somit von alters her zu Recht als der , dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung in erster Linie zukommen : er regelt die Bußdisziplin [ Vgl . LG 26 ] . Seine Mitarbeiter , die Priester , üben diesen Dienst insofern aus , als sie den Auftrag dazu von ihrem Bischof ( oder von einem Ordensoberen ) oder vom Papst dem Kirchenrecht entsprechend [ Vgl . CIC , [ link ] cann . 844 ; [ link ] 967-969 ; [ link ] 972 ; CCEÖ . can . 722 , §§ 3-4 ] erhalten haben .
=S=> Kte 1463 Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation , der strengsten Kirchenstrafe , belegt . Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen . Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst , den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [ Vgl . CIC , cann . [ link ] 1331 ; [ link ] 1354-1357 ; CCEO , cann . 1431 ; 1434 ; 1420 ] . Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester , selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt , von jeder Sünde [ Vgl . [ link ] CIC , can . 976 ; CCEO , can . 725 ] und jeder Exkommunikation lossprechen .
=S=> Kte 1464 Die Priester sollen die Gläubigen ermutigen , das Bußsakrament zu empfangen , und ihre Bereitschaft zeigen , dieses Sakrament zu spenden , wann immer Christen in vernünftiger Weise darum bitten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 986 ; CCEO , can . 735 ; P0 13 ]
=S=> Kte 1465 Wenn der Priester das Bußsakrament spendet , versieht er den Dienst des Guten Hirten , der nach dem verlorenen Schaf sucht ; den des guten Samariters , der die Wunden verbindet ; den des Vaters , der auf den verlorenen Sohn wartet und ihn bei dessen Rückkehr liebevoll aufnimmt ; den des gerechten Richters , der ohne Ansehen der Person ein zugleich gerechtes und barmherziges Urteil fällt . Kurz , der Priester ist Zeichen und Werkzeug der barmherzigen Liebe Gottes zum Sünder .
=S=> Kte 1466 Der Beichtvater ist nicht Herr , sondern Diener der Vergebung Gottes . Der Diener dieses Sakramentes soll sich mit der Absicht und der Liebe Christi vereinen [ Vgl . P0 13 ] . Er muß zuverlässig wissen , wie ein Christ zu leben hat , in menschlichen Dingen Erfahrung haben und den , der gefallen ist , achten und sich ihm gegenüber feinfühlig verhalten . Er muß die Wahrheit lieben , sich an das Lehramt der Kirche halten und den Pönitenten geduldig der Heilung und vollen Reife entgegenführen . Er soll für ihn beten und Buße tun und ihn der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen .
=S=> Kte 1467 Dieser Dienst ist überaus groß . Er erfordert Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden . Daher erklärt die Kirche , daß jeder Priester , der Beichte hört , unter strengsten Strafen verpflichtet ist , über die Sünden die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben , absolutes Stillschweigen zu wahren [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1388 , §1 ; CCEO , can . 1456 ] . Er darf auch nicht auf Kenntnisse Bezug nehmen , welche die Beichte ihm über das Leben der Pönitenten verschafft hat . Dieses Beichtgeheimnis , das keine Ausnahmen zuläßt , heißt das sakramentale Siegel , denn das , was der Pönitent dem Priester anvertraut hat , bleibt durch das Sakrament versiegelt .