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Dokument Das 5. Buch Mose
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=S=> Dtn 15,1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten .
=S=> Dtn 15,2 Und so lautet eine Bestimmung für die Brache : Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens , den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat , brachliegen lassen . Er soll gegen den andern , falls dieser sein Bruder ist , nicht mit Zwang vorgehen ; denn er hat die Brache für den Herrn verkündet .
=S=> Dtn 15,3 Gegen einen Ausländer darfst du mit Zwang vorgehen . Wenn es sich aber um deinen Bruder handelt , dann lass deinen Vermögensteil brachliegen !
=S=> Dtn 15,4 Doch eigentlich sollte es bei dir gar keine Armen geben ; denn der Herr wird dich reich segnen in dem Land , das der Herr , dein Gott , dir als Erbbesitz gibt und das du in Besitz nimmst ,
=S=> Dtn 15,5 wenn du auf die Stimme des Herrn , deines Gottes , hörst , auf dieses Gebot , auf das ich dich heute verpflichte , achtest und es hältst .
=S=> Dtn 15,6 Wenn der Herr , dein Gott , dich segnet , wie er es dir zugesagt hat , dann kannst du vielen Völkern gegen Pfand leihen , du selbst aber brauchst nichts zu verpfänden ; du wirst über viele Völker Gewalt haben , über dich aber werden sie keine Gewalt haben .