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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2382. 1 Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufes an den Nachlassgläubigern , unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers . Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten , zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378 , 2379 nicht verpflichtet ist .
=S=> BGB 2382. 2 Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt werden .