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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2369. 1 Gehören zu einer Erbschaft auch Gegenstände , die sich im Ausland befinden , kann der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins auf die im Inland befindlichen Gegenstände beschränkt werden .
=S=> BGB 2369. 2 Ein Gegenstand , für den von einer deutschen Behörde ein zur Eintragung des Berechtigten bestimmtes Buch oder Register geführt wird , gilt als im Inland befindlich . Ein Anspruch gilt als im Inland befindlich , wenn für die Klage ein deutsches Gericht zuständig ist .