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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2354. 1 Wer die Erteilung des Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt , hat anzugeben : 1. die Zeit des Todes des Erblassers , 2. das Verhältnis , auf dem sein Erbrecht beruht , 3. ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren , durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde , 4. ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind , 5. ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist .
=S=> BGB 2354. 2 Ist eine Person weggefallen , durch die der Antragsteller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde , so hat der Antragsteller anzugeben , in welcher Weise die Person weggefallen ist .