kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal 0
Inhalt
100
=S=> BGB 2329. 1 Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist , kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Ist der Pflichtteilsberechtigte der alleinige Erbe , so steht ihm das gleiche Recht zu .
=S=> BGB 2329. 2 Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des fehlenden Betrags abwenden .
=S=> BGB 2329. 3 Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit , als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist .