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=S=> BGB 2311. 1 Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt . Bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings und der Eltern des Erblassers bleibt der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus außer Ansatz .
=S=> BGB 2311. 2 Der Wert ist , soweit erforderlich , durch Schätzung zu ermitteln . Eine vom Erblasser getroffene Wertbestimmung ist nicht maßgebend .
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