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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2299. 2 Für eine Verfügung dieser Art gilt das Gleiche , wie wenn sie durch Testament getroffen worden wäre . Die Verfügung kann auch in einem Vertrag aufgehoben werden , durch den eine vertragsmäßige Verfügung aufgehoben wird .
=S=> BGB 2299. 3 Wird der Erbvertrag durch Ausübung des Rücktrittsrechts oder durch Vertrag aufgehoben , so tritt die Verfügung außer Kraft , sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist .