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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2255 Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden , dass der Erblasser in der Absicht , es aufzuheben , die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt , durch die der Wille , eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben , ausgedrückt zu werden pflegt . Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert , so wird vermutet , dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe .