kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
PunktNr
Überschrift
Dokument
BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal
0
Inhalt
37
=S=>
BGB 2186 Ist ein Vermächtnisnehmer mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert , so ist er zur Erfüllung erst dann verpflichtet , wenn er die Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses zu verlangen berechtigt ist .