kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal 0
Inhalt
90
=S=> BGB 2183 Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht , so kann der Vermächtnisnehmer , wenn die geleistete Sache mangelhaft ist , verlangen , dass ihm anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird . Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen , so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz statt der Leistung verlangen , ohne dass er eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss . Auf diese Ansprüche finden die für die Sachmängelhaftung beim Kauf einer Sache geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung .