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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2179 Für die Zeit zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses finden in den Fällen der §§ 2177 , 2178 die Vorschriften Anwendung , die für den Fall gelten , dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird .