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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2123. 1 Gehört ein Wald zur Erbschaft , so kann sowohl der Vorerbe als der Nacherbe verlangen , dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden . Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein , so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen . Die Kosten fallen der Erbschaft zur Last .
=S=> BGB 2123. 2 Das Gleiche gilt , wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage zur Erbschaft gehört .