kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal 0
Inhalt
50
=S=> BGB 2097 Ist jemand für den Fall , dass der zunächst berufene Erbe nicht Erbe sein kann , oder für den Fall , dass er nicht Erbe sein will , als Ersatzerbe eingesetzt , so ist im Zweifel anzunehmen , dass er für beide Fälle eingesetzt ist .