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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2094. 1 Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt , dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen , und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg , so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an . Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt , so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein .
=S=> BGB 2094. 2 Ist durch die Erbeinsetzung nur über einen Teil der Erbschaft verfügt und findet in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge statt , so tritt die Anwachsung unter den eingesetzten Erben nur ein , soweit sie auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt sind .
=S=> BGB 2094. 3 Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen .