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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2092. 1 Sind von mehreren Erben die einen auf Bruchteile , die anderen ohne Bruchteile eingesetzt , so erhalten die letzteren den freigebliebenen Teil der Erbschaft .
=S=> BGB 2092. 2 Erschöpfen die bestimmten Bruchteile die Erbschaft , so tritt eine verhältnismäßige Minderung der Bruchteile in der Weise ein , dass jeder der ohne Bruchteile eingesetzten Erben so viel erhält wie der mit dem geringsten Bruchteil bedachte Erbe .