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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2086 Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt , die Ergänzung aber unterblieben , so ist die Verfügung wirksam , sofern nicht anzunehmen ist , dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte .