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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2083 Ist eine letztwillige Verfügung , durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird , anfechtbar , so kann der Beschwerte die Leistung verweigern , auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist .