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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2078. 1 Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden , soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist , dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde .
=S=> BGB 2078. 2 Das Gleiche gilt , soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist .
=S=> BGB 2078. 3 Die Vorschrift des § 122 findet keine Anwendung .