kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
PunktNr
Überschrift
Dokument
BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal
0
Inhalt
42
=S=>
BGB 2073 Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet , die auf mehrere Personen paßt , und lässt sich nicht ermitteln , wer von ihnen bedacht werden sollte , so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht .