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Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
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=S=> BGB 2065. 1 Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen , dass ein anderer zu bestimmen hat , ob sie gelten oder nicht gelten soll .
=S=> BGB 2065. 2 Der Erblasser kann die Bestimmung der Person , die eine Zuwendung erhalten soll , sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen .