kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal 0
Inhalt
58
=S=> BGB 1957. 1 Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung , die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme .
=S=> BGB 1957. 2 Das Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen , welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war . Die Vorschrift des § 1953 Abs . 3 Satz 2 findet Anwendung .