kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal 0
Inhalt
28
=S=> BGB 1950 Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden . Die Annahme oder Ausschlagung eines Teiles ist unwirksam .