kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal 0
Inhalt
85
=S=> BGB 1924. 1 Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers .
=S=> BGB 1924. 2 Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus .
=S=> BGB 1924. 3 An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge ( Erbfolge nach Stämmen ) .
=S=> BGB 1924. 4 Kinder erben zu gleichen Teilen .