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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1717 Die Beistandschaft tritt nur ein , wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat ; sie endet , wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet . Dies gilt für die Beistandschaft vor der Geburt des Kindes entsprechend .