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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1712. 1 Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben : 1. die Feststellung der Vaterschaft , 2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche ; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege , so ist der Beistand berechtigt , aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen .
=S=> BGB 1712. 2 Der Antrag kann auf einzelne der in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben beschränkt werden .