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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1686 Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen , soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht . Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht .