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=S=> BGB 1674. 1 Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht , wenn das Familiengericht feststellt , dass er auf längere Zeit die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben kann .
=S=> BGB 1674. 2 Die elterliche Sorge lebt wieder auf , wenn das Familiengericht feststellt , dass der Grund des Ruhens nicht mehr besteht .
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