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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1671. 1 Leben Eltern , denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht , nicht nur vorübergehend getrennt , so kann jeder Elternteil beantragen , dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt .
=S=> BGB 1671. 2 Dem Antrag ist stattzugeben , soweit 1. der andere Elternteil zustimmt , es sei denn , dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht , oder 2. zu erwarten ist , dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht .
=S=> BGB 1671. 3 Dem Antrag ist nicht stattzugeben , soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss .