kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
Orginal 0
Inhalt
46
=S=> BGB 1648 Machen die Eltern bei der Ausübung der Personensorge oder der Vermögenssorge Aufwendungen , die sie den Umständen nach für erforderlich halten dürfen , so können sie von dem Kind Ersatz verlangen , sofern nicht die Aufwendungen ihnen selbst zur Last fallen .