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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1631a In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht . Bestehen Zweifel , so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden .