79
=S=> BGB 1631. 1 Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht , das Kind zu pflegen , zu erziehen , zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen .
=S=> BGB 1631. 2 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung . Körperliche Bestrafungen , seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig .
=S=> BGB 1631. 3 Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen .
|