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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1600c. 1 In dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft wird vermutet , dass das Kind von dem Mann abstammt , dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr . 1 und 2 , § 1593 besteht .
=S=> BGB 1600c. 2 Die Vermutung nach Absatz 1 gilt nicht , wenn der Mann , der die Vaterschaft anerkannt hat , die Vaterschaft anficht und seine Anerkennung unter einem Willensmangel nach § 119 Abs . 1 , § 123 leidet ; in diesem Falle ist § 1600d Abs . 2 und 3 entsprechend anzuwenden .