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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1598. 1 Anerkennung , Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam , wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen .
=S=> BGB 1598. 2 Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister fünf Jahre verstrichen , so ist die Anerkennung wirksam , auch wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügt .