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=S=> BGB 1595. 1 Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter .
=S=> BGB 1595. 2 Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes , wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht .
=S=> BGB 1595. 3 Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs . 3 und 4 entsprechend .
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