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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1592 Vater eines Kindes ist der Mann , 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist , 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs . 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist .