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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1319. 1 Geht ein Ehegatte , nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist , eine neue Ehe ein , so kann , wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt , die neue Ehe nur dann wegen Verstoßes gegen § 1306 aufgehoben werden , wenn beide Ehegatten bei der Eheschließung wussten , dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte .
=S=> BGB 1319. 2 Mit der Schließung der neuen Ehe wird die frühere Ehe aufgelöst , es sei denn , dass beide Ehegatten der neuen Ehe bei der Eheschließung wussten , dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte . Sie bleibt auch dann aufgelöst , wenn die Todeserklärung aufgehoben wird .