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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1313 Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden . Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst . Die Voraussetzungen , unter denen die Aufhebung begehrt werden kann , ergeben sich aus den folgenden Vorschriften .