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BGB Buch 4 Familienrecht
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BGB 1299 Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden , das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet , so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs . 1 , 2 zum Schadensersatz verpflichtet .