kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
Orginal 0
Inhalt
40
=S=> BGB 1297. 1 Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden .
=S=> BGB 1297. 2 Das Versprechen einer Strafe für den Fall , dass die Eingehung der Ehe unterbleibt , ist nichtig .