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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1254 Steht dem Pfandrecht eine Einrede entgegen , durch welche die Geltendmachung des Pfandrechts dauernd ausgeschlossen wird , so kann der Verpfänder die Rückgabe des Pfandes verlangen . Das gleiche Recht hat der Eigentümer .