kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
Orginal 0
Inhalt
58
=S=> BGB 1176 Liegen die Voraussetzungen der §§ 1163 , 1164 , 1168 , 1172 bis 1175 nur in Ansehung eines Teilbetrags der Hypothek vor , so kann die auf Grund dieser Vorschriften dem Eigentümer oder einem der Eigentümer oder dem persönlichen Schuldner zufallende Hypothek nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek geltend gemacht werden .